Der Wunsch nach der Vereinigung aller Liberalen kam bereits in der schriftlichen Austrittserklärung der sezessionistischen Reichstagsabgeordneten aus der Fraktion der Nationalliberalen zum Ausdruck.
Nach ständiger Praxis bewirkt die Austrittserklärung nicht den Ausschluss aus der Kirche, sondern die Beugestrafe der Exkommunikation und damit den Verlust bestimmter Mitgliedschaftsrechte.
Ist das Kind 12 oder 13 Jahre alt, kann nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung die Austrittserklärung durch den Erziehungsberechtigten nur mit seiner Zustimmung erfolgen.