Deshalb wird zunehmend über Eignungs- und Ausschlusskriterien zur Streitbeilegung durch Mediation insbesondere im Vergleich zum Urteil und zum Schiedsgerichtsverfahren sowie zur Schlichtung diskutiert.
Neben der Auswertung weiterer Artefakte vom Meeresboden scheinen dabei Ausschlusskriterien maßgeblich an der Identifizierung des ehemaligen Schiffes zu sein.