Damit ist jegliche rechtliche Schlechterstellung des Unionsbürgers vor allem gegenüber einem Inländer, aber auch gegenüber anderen Ausländern (Drittstaatsangehörigen) untersagt.
Bei illegalem Einschmuggeln von Schrifttum und verbotenem Zusammenfinden zum Bibelstudium drohen Ausländern teilweise hohe Haftstrafen, einheimischen Moslems in Einzelfällen sogar die Todesstrafe.
Der Begriff wird jedoch auch als politisches Schlagwort mit fremdenfeindlicher Tendenz verwendet, mit dem eine besondere Strafanfälligkeit von Ausländern suggeriert werden soll.
Migranten, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, sowie Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung erteilt sie Nothilfeleistungen.
Warnend verwies der Bericht auf die sinkenden Anteile von Ausländern im Ausbildungsbereich und den historischen Höchststand der Ausländerarbeitslosigkeit.