Die Leistungen des Schülers oder Studenten müssen erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird; dies wird grundlegend mit dem regelmäßigen Besuch der Ausbildungsstätte belegt.
Nachdem sein Vertrag am Saisonende auslief, war er in der Folgezeit vereinslos und nahm sein Studium der Landwirtschaftswissenschaft mit dem Ausbildungsziel Agraringenieur wieder auf.
Nach § 13 Satz 1 BBiG hat sich der Auszubildende zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Diesem Ausbildungsziel folgend wurden in den Vorklassen Grundlagen wie Zeichnen und Malerei aber auch Akt-, Porträt- und Naturstudien sowie Farbenlehre vermittelt.
Er formulierte eines seiner Ausbildungsziele so: „Den Instruktor muss man gleich ansehen und ganz nach den Grundsätzen heranbilden wie jeden anderen Lehrer.