Bei der Ermittlung der Lohnsteuer werden (anders als bei der Einkommensteuer) die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nicht berücksichtigt.
Kennzeichnend für Splittergattungen sind hohe Kosten durch das Vorhalten unüblicher Ersatzteile, logistische Schwierigkeiten und zusätzlicher Ausbildungsbedarf beim Betriebs- und Fahrpersonal.