2017 waren 11.134 Personen oder 12,7 % der Bevölkerung als im Arbeitsverhältnis stehend gemeldet, 40,5 % der Bevölkerung hatten 2010 ein Einkommen von der Hälfte des Minimallohns.
In den seltenen Fällen, in denen sie in Anwaltskanzleien oder bei privatrechtlichen Organisationen beschäftigt sind, handelt es sich um Angestellte in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
Ausschlussfristen), die Begründung und die Beendigung (z. B. Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen zu betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen (normativer Teil).
Bei Leistungen, die in einem Arbeitsverhältnis erbracht werden, sind jedoch gegebenenfalls die Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes zu prüfen.
Außerdem müsse ein Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses eine finanzielle Vergütung für Urlaub erhalten, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.