Die restlichen 27 Anträge wurden entweder durch eine der Kammern zurückgewiesen oder die Antragstellerin selbst zog aufgrund von deutlichen Nachfragen durch die Kammer ihren Antrag zurück.
Die Stellungnahme des dänischen Justizministeriums wurde weder von der Familie der Antragstellerinnen noch vom dänischen Königshaus oder einem Mitglied des Folketing in Frage gestellt und gilt daher als allgemein anerkannt.
Das Gericht kam zu dem „Befund, dass sich ein Sonderbedarf der Antragstellerin aufgrund ihrer Metropolenstellung, also ihres konkreten Aufgabenzuschnitts, aus den dem Gesetzgeber vorliegenden Daten nicht abbilden ließ“.
Angesichts der Prominenz der Antragstellerin wurde vom zuständigen Beamten die Frage, ob „die Antragstellerin in nationaler Hinsicht als wertvoller Bevölkerungszuwachs anzuerkennen sei“, positiv beantwortet.
Es handele sich, so das Gericht, „bei der Betreuung der Antragstellerin durch eine Förderschulkraft um die Wahrnehmung des Kernbereiches der pädagogischen Aufgaben der Schulbehörde.