Entsprechende Bewusstseinsänderungen sollen unter anderem mit Schulungen und öffentlichen Ansprachen insbesondere der zunächst unbeteiligten Zuschauer herbeigeführt werden.
Noch beute ist es vielfach verpönt, dass der Rechtsanwalt oder Staatsanwalt bei seinen formellen Ansprachen an das Gericht sitzen bleibt, zum Beispiel beim Plädoyer.
Bis ins 20. Jahrhundert hinein war eine neutrale Sprachverwendung von Begriffen, die das Kriegswesen oder die Kriegspolitik explizit ansprachen, als sachbezogen akzeptiert.