Der Präsident genießt während und nach seiner Amtszeit Immunität und ist nicht verpflichtet, jemandem über seine Amtshandlungen Rechenschaft abzulegen.
Im Zuge des Preußenschlags wurde er in Schutzhaft genommen und erst entlassen, als er sich per Unterschrift verpflichtet hatte, keinerlei Amtshandlungen mehr vorzunehmen.