Ab einem bestimmten Lebensalter kann die reguläre Unterrichtsverpflichtung ohne Gehaltseinbuße um eine Wochenstunde verringert werden (Altersermäßigung).
Dies führt zu Problemen für Gelegenheitsreisende und für Fahrgästen aus dem Ausland, welche prinzipiell ein Anrecht auf Altersermäßigung hätten, aber keine persönliche Chipkarte besitzen.