Die bisherigen Instrumente der Familienbeihilfe (mit Geschwisterstaffelung), die Absetzbeträge für Alleinerzieher und Alleinverdiener sowie der Kinderabsetzbetrag bleiben bestehen.
Laut dem belgischen Statistikamt sind vor allem arbeitslose Personen, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie Personen mit niedrigen Bildungsabschlüssen am stärksten von Armut betroffen.