Mit seinen Maßnahmen, die erwirtschafteten Gewinne wieder zu investieren, statt als Dividende auszuzahlen, geriet er aber in Konflikt mit den restlichen Aktieninhabern.
In den sozialen Medien äußerten sich viele Kommentatoren enttäuscht über das unerwartete Äußere und auch die Aktieninhaber des Konzerns schienen überrascht.
Nur der im Aktienregister eingetragene und somit registrierte Aktionär gilt deshalb gegenüber der Gesellschaft als (stimm- und dividendenberechtigter) Aktieninhaber.
Diesem Wunsch standen Mitglieder seiner Familie, darunter sein Bruder, sein Onkel und sein Neffe entgegen, die Aktieninhaber bei der Gebäudeverwaltungsgesellschaft dieses Anwesens waren.