Im Jahr 1841 erreichte eine Erneuerung des Bankprivilegiums eine Schwächung dieser Unabhängigkeit, indem der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurückgedrängt wurde.
Alle Aktien sind vinkulierte Namensaktien, das heisst, der Aktienbesitzer muss vom Verwaltungsrat bestätigt und in das Aktienregister eingetragen werden.