Nur wenn ein Journalist konkrete Zweifel an der Richtigkeit einer Agenturmeldung hat, ist er verpflichtet, vor der Veröffentlichung weitere Nachforschungen anzustellen.
Abgesehen von Berichten über nationale und internationale Themen, die durch Agenturmeldungen abgedeckt werden, stammen alle Berichte von zahlreichen freischaffenden Korrespondenten der Zeitung oder einem der vier Redaktoren.
Das Agenturprivileg ist eine Haftungsprivilegierung im deutschen Presserecht, die es Journalisten erlaubt, Agenturmeldungen in der Presseberichterstattung zu übernehmen, ohne dass jede einzelne Information auf ihre Richtigkeit überprüft wird.
Das Privileg stellt Journalisten damit von der Haftung für die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen frei, wenn diese in einer übernommenen Agenturmeldung enthalten waren.
Andererseits basiere die Veröffentlichungsentscheidung auf formalen Kriterien, wie der Länge der Agenturmeldung oder dem Zeitpunkt der Übermittlung in die Redaktion.