Bei seiner Ankunft hatte er den Status eines Flüchtlings, allerdings fehlte ihm ein notwendiges Affidavit, die notwendige Garantieerklärung eines amerikanischen Staatsbürgers, für ihn zu bürgen.
Entsprechende Regelungen zur Prozessordnung im Statut ermöglichten es dem Gericht, auf Protokolle der Anklagebehörde aus der Vernehmung von Zeugen und Auskunftspersonen (so genannte Affidavits) zurückzugreifen.