Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien in der Sekundarstufe Berufsbildung sind zu den weiterführenden Masterstudien in der Sekundarstufe Berufsbildung zugelassen.
Dafür wird von der Schule ein Absolvent bzw. eine Absolventin, die beruflich im naturwissenschaftlich-technischen Bereich tätig ist, eingeladen, um über ein selbstgewähltes Thema zu referieren.