Außerdem müssen die Zuschauer das mutig zusammengestellte Multikulti-Ensemble akzeptieren: Die überwiegende Mehrheit der Darsteller hat einen Migrationshintergrund.
Das Bundesarbeitsgericht lässt eine einseitige Freistellung deshalb nur dann zu, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen.