Die überbetriebliche Mitbestimmung findet sich insbesondere in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungen und Arbeitsverwaltung (z. B. Bundesagentur für Arbeit).
Damit soll die Erzeugung, Verteilung und Verarbeitung dieser Daten möglichst einheitlich und effizient gestaltet werden, vornehmlich in überbetrieblichen Zusammenhängen.
Ergänzend zur Ausbildung im Betrieb wird im Zyklus die überbetriebliche Ausbildung in Ausbildungsstätten der Handwerkskammer durchgeführt, in denen grundlegende praktische Fertigkeiten vermittelt werden.
Dazu enthält die Verfassung den Anspruch auf angemessenes Entgelt, das Recht auf notwendige Fürsorge, Sozialversicherung, Arbeitsschutzgesetzgebung, Erholung sowie inner- und überbetriebliches Mitbestimmungsrecht.