Die vorachämenidischen Strukturen blieben intakt, und die Ausübung örtlicher Traditionen, wie beispielsweise religiöse Kulthandlungen, wurden toleriert und zum Teil auch gefördert.
Das Anwesen blieb bis 1981 im Privatbesitz, als es eine Gruppe örtlicher Denkmalschützer kaufte und anschließend als historisches Museum der Öffentlichkeit zugänglich machte.
In ihren Ausführungsgesetzen haben nahezu alle Flächenländer auf örtlicher Ebene die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Aufgabenwahrnehmung betraut.