Viele Banken erheben Zusatzgebühren für formlose Überweisungsaufträge, um die Mehrkosten aufgrund der Unmöglichkeit der maschinellen Verarbeitung abzudecken.
Auf der Grundlage eines Überweisungsauftrages ihres Bankkunden wählten sie ihre Korrespondenzbank im Ausland aus, die als kontoführende Bank des Empfängers oder als weiterleitende Bank fungierte.
Hier konnten Überweisungsaufträge (Großbetragszahlungen) mittels Datenfernübertragung oder Datenträgeraustausch von den teilnehmenden Banken eingereicht und weiterverarbeitet werden.
Insbesondere konventionelle Zahlungsverkehrsbelege wie Überweisungsaufträge, Schecks oder Lastschrifteinreichungen sind hier zur Erfassung im Bankrechnungswesen gebündelt.
Wird die Fälligkeit aber etwa erst durch Rechnungslegung oder Mahnung ausgelöst, so reicht ein Überweisungsauftrag innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen nach Fälligkeit aus.
Es besteht seitens des Kunden keine Pflicht, Überweisungsträger zu verwenden, allerdings kann es bei freitextlichen Überweisungsaufträgen zu Zeitverzug kommen.
Neben dieser standardisierten Kommunikation ist außerdem ein funktionierendes Netz von Korrespondenzbanken für eine reibungslose Abwicklung von Überweisungsaufträgen unerlässlich.
Der Abfluss bei einer Überweisung erfolgt im Zeitpunkt der Abgabe des Überweisungsauftrags an die Bank, wenn das Konto die nötige Deckung aufweist oder ein entsprechender Kreditrahmen vorhanden ist.