Mit dem Ausbau der Überlandstraßen und dem Lastkraftwagen als seinem Verkehrsmittel im frühen 20. Jahrhundert musste eine andere Lösung gefunden werden, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Neben allgemeinen Absichtserklärungen zur verstärkten Zusammenarbeit enthielt der Vertrag konkrete Projektabsichten zur Verbesserung der Kommunikationssysteme, dem Ausbau der Überlandstraßen, der Eisenbahn- und Flugverbindungen.
Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h innerorts, 120 km/h auf asphaltierten Überlandstraßen und 100 km/h auf nicht-asphaltierten Überlandstraßen.