Unter einer Drohung versteht die Rechtswissenschaft das Ankündigen eines gegenwärtigen Übels, auf dessen Eintritt der Täter vorgibt, Einfluss zu haben.
Die Askeseforderung sei unrealistisch und lenke von der Wurzel des Übels ab, von einem verselbständigten, eigengesetzlich fortschreitenden Produktionsprozess, dessen Ergebnisse sich mehr und mehr gegenseitig bedingten.