Die zum Teil gewöhnungsbedürftige Benutzeroberfläche stellt bei den Anwendern neben teilweise verspäteter Portierung auf aktuelle Betriebssystemversionen einen der Hauptkritikpunkte dar.
Bei verspäteter Antragstellung wurden für die Vergangenheit Beiträge eingefordert, da die Befreiung nur Wirkung für die Zukunft ab Antragstellung hatte.