Als Auslöser des Unglücks wurden überhitzte, verschlissene Bremsen sowie die wissentliche Inbetriebnahme des nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugs festgestellt.
Es setzt ein ausgebildetes, gehorsames und verkehrssicheres Pferd voraus, fördert aber auch dessen Selbständigkeit und erlaubt dem Reiter dadurch die intensivste „Zwiesprache“ mit seinem Reittier.
Straßen in Wohngebieten, sofern sie nicht starkes Gefälle aufweisen, können durch Weißräumung mit Einsatz von Splitt hinreichend verkehrssicher gemacht werden.
Das Reichsgericht verpflichtete 1940 bei seinen „Bremsen-Entscheidungen“ den Hersteller über das Deliktsrecht zur Beseitigung der Gefahren und verlangte, dass ein Produkt grundsätzlich verkehrssicher in den Verkehr gebracht werden muss.