Der Garantie-/Bürgschaftsfall tritt bei Liefergarantien/Bürgschaft ein, wenn der Verkäufer/Exporteur/Auftragnehmer seinen vertraglichen Lieferpflichten nicht oder nicht termingemäß nachkommt.
Es stellte sich jedoch schon bald heraus, dass sich Hahn mit dem Kauf finanziell übernommen hatte und die Kaufgelder nicht termingemäß aufbringen konnte.
Allgemein spricht man beim Einhalten eines Termins von fristgemäß/termingemäß oder fristgerecht/termingerecht, beim Überschreiten eines Termins von Verspätung, beim Aufschub des Termins von Vertagung oder Verschiebung.
In der Finanzwirtschaft bedeutet ein Deckungskauf das nachträgliche Erwerben von Wertpapieren oder Devisen, damit nach Leerverkäufen termingemäß geliefert werden kann.