Die seit 1969 geltende Regelung der römisch-katholischen Kirche überlässt es den Ortsbischöfen, festzulegen, wann und in welcher Form regelmäßige Bittprozessionen stattfinden.
Die Hubertuskapelle wurde 1761 und 1797 als römisch-katholisches Gotteshaus geweiht, 1860 jedoch an einen Privatmann verkauft, der sie zweckentfremdet nutzte.
Diese Einheiten dürften nach persischem Vorbild aufgestellt worden sein, berittene Bogenschützen avancierten im 6. Jahrhundert auch zu den standardmäßigen römischen Kavalleristen.