Der Friedhofs-Charakter der denkmalgeschützten Anlage soll durch die Belassung der Grabsteine an Ort und Stelle möglichst langfristig erhalten bleiben.
Langfristig können aber, wie lokale Bestandsabnahmen nahelegen, die üblichen Gefährdungsursachen, wie Störungen am Brutplatz, direkte Verfolgung, Lebensraumzerstörung sowie Pestizideintrag auch für diese Art gefährlich werden.