Das Anprobieren von Kleidungsstücken ist zwar auch bei Versandware grundsätzlich gestattet, jedoch bei Nichtgefallen mit Aufwand für die Rücksendung verbunden.
Durch die Wahl der Bindung ist man beim Kauf der Schuhe eingeschränkt; bei Neukauf einer kompletten Ausrüstung beginnt man daher am besten mit dem Anprobieren von Schuhen.
Dadurch, dass man die Kleidungsstücke bereits vorher anprobieren kann, können unnötige Rücklieferungen (Retourenmanagement) und Kosten (z. B. Fehlkäufe, Transportkosten, Personal, Mietkosten usw.) eingespart werden.