Die Zuständigkeit des Offizialatgerichtes erstreckte sich im 15. Jahrhundert auf Wucher, Geldfälscherei, Meineid, Sexualdelikte, Zauberei und Ketzerei.
In dieser Welt sind Magie und Zauberei nichts Ungewöhnliches; die mittelalterliche Welt wird durch reale Elemente wie Wikinger, Mongolen und Kreuzfahrer abgerundet.