1995 promovierte er dort mit einer Dissertation über Ausgewählte Rechtsfragen bei der Genehmigung und beim Betrieb von alternativen Energieerzeugungsanlagen in der Form von Eigenanlagen.
Da die Auslegung des Patentanspruchs und die damit verbundene Prüfung des Schutzumfangs eine Rechtsfrage ist, sind Gutachten sind im Rechtssinne unverbindlich, geben aber faktische Anhalte.