In vielen Tauchschulen sind vor Kursbeginn etwa 40 bis 100 im Logbuch dokumentierte Tauchgänge und ein aktuelles Attest einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei einem Tauchmediziner vorzulegen.
Die Weiterbildung erfolgt nach einem festgelegten Pensum aus dem Muster-Logbuch der Bundesärztekammer, daraus sind die gültigen Logbücher der einzelnen Bundesländer abgeleitet.