Dazu gehören insbesondere die Führung des Wertpapierdepots beim selben Institut und der Verpfändungsvertrag, der dem Kreditnehmer eine – meist nicht wahrnehmbare – Verfügungsbeschränkung über sein Depot auferlegt.
Durch die Gewichtung der Faktoren wird versucht, diese Zahlen so zu bestimmen, dass sich Gruppen „guter“ und „schlechter“ Kreditnehmer unterscheiden lassen.