Die genauen Anweisungen für den Transport, den Beförderungszeitraum, Ablieferungsmodalitäten, Inkasso, Rücknahmen etc. werden vom Auftraggeber direkt an die Mitarbeiter des Lohnfuhrunternehmers erteilt.
Ein solches Privileg erlaubt es den Kirchen, ihre Mitgliederbeiträge über die Steuererklärung einzufordern; das heisst, der Staat übernimmt das Inkasso für diese Kirchen.
Hierfür berechnen die Sofort-Entschädiger jedoch typischerweise als Service-Gebühr eine höhere Marge des Nennwerts einer abgekauften Forderung als die Inkasso-Portale.
Dienstleister, die nur zum Teil noch formal Kreditinstitute sind, dringen über Kostendegressionseffekte in Teile des Bankbetriebs (Zahlungsverkehr, Wertpapierverwahrung, Inkasso für fällige Bankforderungen) ein.