Der Aufsichtspflichtige kann aber die Haftung vermeiden, wenn er seiner Aufsichtspflicht nachkommt oder der Schaden auch ohne Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden wäre.
Nach weitgehend übereinstimmender Rechtsprechung lehnen deutsche Gerichte eine pauschale Haftung für Hyperlinks ab; im Einzelfall kommt jedoch eine Haftung als Störer in Betracht.
Eine nennenswerte Vorspannung der Klebestreifen oder eines Unterziehtapes beim Aufbringen (Anpressdruck) verbessert die Haftung auf der Haut nicht, erhöht jedoch den Ruhedruck des Verbandes.
Während der Inkubation können bis zu 75 % der Eier aufgrund von Prädation, Kannibalismus, unvollständiger Embryonalentwicklung sowie unzureichender Haftung an den Pleopoden verloren gehen.