Sie engagierte sich politisch für die gesetzliche Verankerung des Tierschutzes, in Frauenfragen und trat als Befürworterin der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen auf.
Sie tagte nur etwa viermal jährlich und entschied bis 1989 mit einer Ausnahme (1972 die Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen durch das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft) einstimmig.
Die Auffassung von der späteren Frauenbeseelung hatte also, was die Strafe der Exkommunikation bei Schwangerschaftsabbruch betrifft, eine Fristenlösung von fast drei Monaten zur Folge.