Ausbildungsinhalte sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften, insbesondere die FwDV 1 und 3, die Richtlinien der landesspezifischen Leistungsprüfungen, Aufbau der Abnahmeplätze, Durchführung von Abnahmen, Fehlererkennung und praktisches Bewerten.
Beispiel: Ein Jugendamt hatte eine „auffällige“ Familie seit Jahren unter Beobachtung, alle Fachregeln und Dienstvorschriften wurden genau befolgt, formal wurde nichts versäumt.
Diese Verbände und Einheiten dienen zur Erprobung neuer Technologien, Dienstvorschriften und Verfahren, sowie zur Demonstration der Fähigkeiten der Truppengattung.