Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, kann unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen.
Im Frühjahr 1997 wurde die Wiederaufarbeitungsanlage abgeschaltet, weil die Betriebserlaubnis eine Verglasung hochradioaktiver Abfälle vorschrieb, diese aber aufgrund einer defekten Verglasungsanlage nicht durchgeführt werden konnte.
Die Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis von einer Behörde zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstungsteile oder technischen Anlagen sowie von Kindertagesstätten.
Die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen betrifft die behördliche Betriebserlaubnis und den Netzzugang für Eisenbahnfahrzeuge, die in Betrieb gesetzt werden sollen.
Bei zu geringen Isolationswiderständen von Elektrofahrzeugen, die bei der Hauptuntersuchung gemessen werden, droht der Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis und somit des Versicherungsschutzes.