Er trat dann in den Dienst der Treuhandanstalt bzw. ab 1994 der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ein, wo er bis 1997 Leiter des Referates für Vermögensrecht war.
Die Reichsfilmkammer war eine Untergliederung der Reichskulturkammer, die als nationalsozialistische Berufsorganisation den Zugang zu allen künstlerischen Berufen regelte.