Eigentums- und Nutzungsrechte der Familien- oder Erbbegräbnisstätten werden immer auf die nächste Generation vererbt und waren daher nur durch die Schließung des Friedhofs begrenzt.
Eine kausale Therapie ist wie bei den anderen vererbten Gliedergürteldystrophien nicht bekannt, so dass symptomatische Maßnahmen wie Physiotherapie im Vordergrund stehen.