Jeder Mensch kann über seine Dienste und seine Zeit verfügen; aber er kann sich nicht verkaufen noch verkauft werden; seine Person ist kein veräußerliches Eigentum.
Den Stämmen soll ein Teil ihres traditionellen Gebietes zurückgegeben werden, doch nicht mehr als unverkäufliches Kollektiveigentum, wie die Reservate, sondern als privater, veräußerlicher Besitz.
Die Godengewalt () war frei veräußerlich, vererbbar und auch teilbar, indem jeweils einer der Berechtigten sein Godentum über drei Thingversammlungen (Frühjahrsthing, Herbstthing und Allthing) innehaben sollte.
Ein walzendes Gut (bisweilen auch als Wandel- oder Walzäcker bezeichnet) ist ein frei veräußerliches Grundstück, das im Grundbuch nicht an ein Anwesen gebunden ist.
Freiheit wird hier zuerst verstanden als das Eigentum an sich selbst und den eigenen Fähigkeiten, d. h. an der eigenen Arbeitskraft, die also durchaus veräußerlich ist: als Ware.