Die Sparkasse war mit der Aufgabe betraut, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des satzungsrechtlichen Geschäftsgebiets und ihres Trägers, zu gewährleisten.
Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen des Trägers mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des satzungsrechtlichen Geschäftsgebiets und ihres Trägers zu gewährleisten.
Daher gründeten sie die ersten Sparkassen, die mit der Förderung des Sparsinns und damit der Vermögensbildung der Bürger, sowie der Sicherstellung der kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung öffentlich beauftragt wurden.
Zu diesem Zweck berät sie kreditwirtschaftliche Verbände, Institute, Kartenorganisationen und Partner im Bereich des Kartengeschäfts zu Kredit- und Debitkarten, insbesondere dem girocard-System.
Kreditinstitute, die bereits Mitglied eines anderen kreditwirtschaftlichen Verbandes sind, können die außerordentliche Verbandsmitgliedschaft erwerben.
Der Begriff des öffentlichen Auftrags im Sparkassenwesen konkretisierte sich erst im Rahmen kreditwirtschaftlicher Auseinandersetzungen in den 70er Jahren.
Geschäftszweck ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung – insbesondere der im Geschäftsgebiet lebenden Bevölkerung und angesiedelten Wirtschaft – sicherzustellen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, nutzt sie das gesamte Spektrum von kreditwirtschaftlichen Förderprodukten, z. B. Förderkredite, Eigenkapitalangebote oder strukturierte Finanzierungen.