Katzen, bei denen eine progressive FeLV-Infektion mit persistierender Virämie diagnostiziert wurde, die aber keinerlei klinische Symptome zeigen, bedürfen keiner medikamentösen Behandlung.
Ein Straftatbestand, der keinerlei legitimem Schutzzweck folgt, wäre ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff und damit nach deutschem Recht verfassungswidrig und nichtig.