Links ein steigender, rot-bewehrter und rot-bezungter schwarzer Löwe, der einen blauen Wimpel an schwarzem Schaft mit silberner (weißer) Spitze in den Tatzen hält.
Verfügungen zur Unterbindung oder Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nicht aus bewehrten Satzungen stammen, sind stets überörtlich.