Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen setzen voraus, dass die Gesellschaft die betroffenen Kapitaleinlagen noch nicht von ihren Gesellschaftern abgerufen hat.
Ausstehendes Kapital (ausstehende Einlagen;) sind die von den Gesellschaftern noch nicht erfüllten Verpflichtungen zur Einzahlung ihrer Kapitaleinlage.