Jede Familie muss im Mittelalter neben Pachtzins, Steuern, Zehent für die Pfarre und etlichen anderen Verpflichtungen auch nicht erwerbstätige Familienmitglieder versorgen.
Der Zehent war eine Abgabe, die ursprünglich nur von der Kirche für den Unterhalt von Pfarrer und Seelsorge erhoben wurde, und die später auch auf den weltlichen Grundherrn überging.
Die für das Tagesgeschäft benötigten Aktenstücke und Urkunden wurden ebenfalls weiterhin dort gelagert, wie z. B. ältere Ratsentscheidungen in öffentlichen Angelegenheiten, Zunft-, Zoll-, Bau-, Steuer- und Zehent-Sachen, Verträge etc.
Mit dem Lehenrevers, einer rechtsverbindlichen Aussage, wurde festgelegt, dass der Zehent des Bergwerks dem jeweiligen Inhaber des Landsassengutes zustand.