Anschließend hinterlegt der Gerichtsvollzieher das Vermögensverzeichnis bei dem zentralen Vollstreckungsgericht und leitet dem Gläubiger einen Abdruck zu (Abs.
Anschließend hinterlegt der Gerichtsvollzieher das Vermögensverzeichnis bei dem zentralen Vollstreckungsgericht und leitet dem Gläubiger einen Ausdruck zu (§ 802f Abs.
Im Jahr 1792 wurde die Stadt von den Franzosen besetzt, deren Steuerlasten sich die Klostergemeinde beugen und infolgedessen 1798 ein Inventar- und Vermögensverzeichnis vorlegen mussten.
Hiernach war das Vermögensverzeichnis beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners (nicht beim neu geschaffenen zentralen Vollstreckungsgericht) zu hinterlegen.