Bei hohen Spitzensteuersätzen der persönlichen Einkommensteuer können daher Kapitalgesellschaften steuerlich vorteilhafter sein als Personengesellschaften (mit hohen Gewinnen).
Eine weitere Forderung ist die Senkung des Eingangssteuersatzes sowie die Entlastung der höheren Einkommen durch Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz.