Eine vom Kreditinstitut angestrebte autonome Erhöhung der Zinsspanne kann deshalb nur durch eine Verbesserung der Marge, also Anhebung der Sollzinsen und/oder Senkung der Habenzinsen, erreicht werden.
Die Kreditinstitute haben aufgrund dieser Rechtsprechung die Angabe des Buchsaldos weitgehend eingestellt oder berechnen keine Sollzinsen mehr für diese „verdeckten Überziehungen“.
Prozentannuität, bei der die Höhe der ersten Tilgungsrate nicht über die Differenz zwischen Annuität und Sollzinsen, sondern – von letzteren unabhängig – als fixer Prozentsatz des Darlehensbetrages definiert wird.