Der Rechtsstaat versucht, Forderungen nach Selbsthilfe erst gar nicht aufkommen zu lassen oder sie zumindest als um des Rechtsfriedens willen hinzunehmen abzuwenden.
Zum Wandel des Strafprinzips hatte geführt, dass zu viele rechtliche Exzesse aufgetreten waren, die dem gesellschaftlichen Bedürfnis zur Wahrung des Rechtsfriedens zuwiderliefen.
Ziel der Rechtskraft ist es somit, die Endgültigkeit richterlicher Entscheidungen wirksam werden zu lassen, um somit dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit zu dienen.