Dieser ist für örtliche Angelegenheiten zuständig, wie etwa die Aufstellung eines Haushaltsplanes für die Ausgaben der Gemeinden und für den Rechnungsabschluss.
Werden danach Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst, darf die Bank die Vorbehaltsgutschriften auch noch nach Rechnungsabschluss rückgängig machen (Storno).
Als Abrechnung mit Rechnungsperioden kommen Jahresabrechnung, Jahresabschluss, Rechnungsabschluss, Wirtschaftsperiode oder Zinsrechnung in Frage, die allesamt auf Kalenderjahren aufbauen.
Zu diesem Zweck werden die in das Kontokorrent eingestellten Gutschriften und Belastungen vom Buchungstag (Wertstellung) an bis zum Rechnungsabschluss verzinst und die Zinsen Bestandteil des Saldos.